Bürgerzugang
Der einfache Bürgerzugang ist ein Recht, welches vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013, Neuregelung der Pflichten zur Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen seitens der öffentlichen Verwaltungen eingeführt wurde (Art. 5, Abs. 1).
Der Antrag auf einfachen Bürgerzugang kann ausschließlich jene Informationen, Daten und Unterlagen betreffen, deren Veröffentlichung gemäß den geltenden Transparenzbestimmungen vorgesehen ist, falls die Gesellschaft ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen sollte.
Der Bürgerzugang kann von jedem, jederzeit und kostenlos ausgeübt werden. Der Antrag muss die beantragten Daten oder die Unterlagen enthalten und bedarf keiner Begründung.
Der Antrag auf Bürgerzugang ist an den Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und den Transparenzbeauftragten zu richten:
Kontakt:
An den Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und den Transparenzbeauftragten
Südtiroler Einzugsdienste AG
J. Mayr-Nusser Str., 62/D
39100 – Bozen (BZ)
Tel: 0471 316400
E-mail: julia.ploner3@suedtirolereinzugsdienste.it
PEC: se.aar.bz@legalmail.it
Vordruck Antrag auf einfachen Bürgerzugang
ERSATZBEFUGNIS
Bei Zugangsverletzungen ist der Präsident des Verwaltungsrats der Gesellschaft ersatzbefugt.
Kontakt:
An den Präsidenten des Verwaltungsrats
Südtiroler Einzugsdienste AG
J. Mayr-Nusser Str., 62/D
39100 – Bozen (BZ)
Tel: 0471 316400
E-mail: direktion@suedtirolereinzugsdienste.it
PEC: se.aar.bz@legalmail.it