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Bei öffentlichen Körperschaften Südtirols
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Für das laufende Jahr und für die Jahre 2021 und 2022
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Achtung! Öffentlicher Zugang zu unseren Büros nur nach Vereinbarung
der öffentliche Zugang zu unseren Büros ist ausschließlich nach einer Terminvereinbarung möglich.
Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, sich zu den üblichen Bürozeiten telefonisch mit einer der folgenden Dienststellen in Verbindung zu setzen, um ihre Fragen dem Sachbearbeiter der Gesellschaft zu schildern und zu prüfen, ob eine telefonische oder telematische Bearbeitung möglich ist und, falls dies nicht der Fall sein sollte, einen Termin zu vereinbaren:
Dienststelle Landesabgaben/Kfz-Steuer: Telefon +39 0471 316499
Dienststelle Zwangseintreibung: Telefon +39 0471 316459
Wir sind auf der Suche nach einer/m Office Manager als Referent/Koordinator (w/m/d) für die Dienststelle „Spontane Einhebung und Zwangseintreibung“.
Aufgrund eines Druckfehlers auf den pagoPA-Zahlungsmitteilungen, die den in den Monaten August und September 2023 versendeten Mitteilungen zur Fälligkeit beigefügt wurden, ist der dort angegebene Zahlungsmitteilungskodex unvollständig.
Verwaltungsmitarbeiterin/Verwaltungsmitarbeiter mit Abschluss einer 5-jährigen Oberschule für die Dienststelle „Spontane Einhebung und Zwangseintreibung“
Für die Benutzerberatung im Bereich der Kfz-Steuer des Landes steht das neue, vom Italienischen Automobilclub (ACI) bereitgestellte Online-Verfahren zur Verfügung.