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ACHTUNG! Covid-19:
Aufgrund des COVID-19-Gesundheitsnotstandes wird der öffentliche Zugang zu unseren Büros ab sofort neu geregelt.
Assistenz/Auskünfte werden nur telefonisch oder per E-Mail/PEC gegeben.
Der Zugang zu unseren Geschäftsräumen ist auf dringende und absolut notwendige Fälle eingeschränkt, die nicht telefonisch oder per E-Mail behandelt werden können, wobei im Vorfeld eine telefonische Terminvereinbarung notwendig ist.
Wir ersuchen die Bürger darum, eine der folgenden Dienststellen zu den üblichen Bürozeiten telefonisch zu kontaktieren:
Dienststelle Landesabgaben/Kfz-Steuer: Telefon +39 0471 316499
Dienststelle Zwangseintreibung: Telefon +39 0471 316459
Dienstelle Verwaltungsstrafen und
Straßenverkehrsordnung: Telefon +39 0471 316477
ZWANGSEINTREIBUNG
2021 - Aussetzung der Einzahlungspflichten und ...
Anträge auf Unterbrechung innerhalb 01.02.2021
Einladung zum Beitritt zur Vereinbarung für die Durchführung der Beratungstätigkeit für die Steuerpflichtigen – Zeitraum 2021-2023
Infos für die Mietwagenunternehmen
Aussetzung der Einzahlungspflichten und der Abzüge bei bestehenden Drittpfändungen erneut verlängert