Unsere Gesellschaft

Allgemeine Bedingungen des Dienstes

Die Südtiroler Einzugsdienste AG ist mit der Einhebung der Einnahmen des Landes, der Gemeinden und anderer Mitgliedskörperschaften beauftragt.
Zwischen der Gesellschaft und den interessierten Körperschaften wird eine Vereinbarung getroffen und unterzeichnet, welche die sogenannten allgemeinen Bedingungen enthält. Diese regeln die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern für den Einzugsdienst der Einnahmen.

Die von unserer Gesellschaft aktuell angebotenen Dienste sind:

  • Landesabgaben, Kraftfahrzeugsteuer: Verwaltung der Landeskraftfahrzeugsteuer und der landeseigenen Abgaben.
  • Spontane Einhebungen und Zwangseintreibungen: die spontane Einhebung und Zwangseintreibung und die damit verbundenen ergänzenden Tätigkeiten, der Steuer- und Vermögenseinnahmen, einschließlich der Abwicklung der Verwaltungsübertretungen;
  • pagoPA: technologische Vermittlung des pagoPA-Systems, Weiterentwicklung des Zahlungsportals und der Anwendungssoftware.
  • Verwaltungsstrafen Straßenverkehrsordnung Gemeindepolizei: Organisation der Verwaltungsdienstleistung sowie Ausführung der operativen Tätigkeiten zur Verfahrensabwicklung der Einhebungen.

Bei der Ausübung der anvertrauten Tätigkeiten gewährleistet die Gesellschaft die Beachtung:

  • der geltenden Landes-, Staats- und Gemeinschaftsbestimmungen, die im Bereich anwendbar sind,
  • der Bestimmungen, die in der “Einnahmenverordnung“ der Körperschaft und in den einzelnen Verordnungen der Körperschaft enthalten sind, die sich auf die verschiedenen Abgaben oder Bereiche, die Gegenstand der Vergabe sind, beziehen,
  • der vom Lenkungsbeirat der Gesellschaft festgelegten Richtlinien, die das Niveau der Leistungen, die für die Mitgliedskörperschaften erbracht werden, betreffen.

Die Koordinierungs- und Kontrollfunktionen in Bezug auf die, der Gesellschaft anvertrauten Tätigkeiten, werden vom Lenkungsbeirat derselben ausgeübt.
Die Körperschaft übt die Kontrolle über die, der Gesellschaft anvertrauten Dienste, durch den eigenen Vertreter in der Koordinierungsversammlung aus; dies im Rahmen der von der Vereinbarung für die Governance der Gesellschaft vorgesehenen Befugnisse des Gremiums.
Zur Durchführung der anvertrauten Tätigkeiten überweist die Körperschaft der Gesellschaft, den durch die Anwendung der Gebühren bestimmten Betrag; die Gebühren werden vom Lenkungsbeirat festgelegt.

Für die Governance vorgesehene Gesellschaftsorgane

Für die Governance vorgesehene Gesellschaftsorgane

 

Jede öffentliche Körperschaft kann, mittels eines Beitrittsantrags und einer Vereinbarungsunterzeichnung, Teil des Governance Systems werden und auf diese neue Dienstleistungsplattform Zugriff erhalten. Die Mitgliedskörperschaften können die Gesellschaft mit der gesamten Abwicklung der Einnahmen oder einer Phase/einen Teil derselben beauftragen.

Deshalb wird:

  1. die interessierte Körperschaft eine Aktienbeteiligung der beauftragten Gesellschaft erwerben und eine Vereinbarung, welche die Rahmenbedingungen das heißt die Struktur und Arbeitsweise der Gesellschaft enthält, unterschreiben;
  2. jede unterzeichnende Körperschaft in der Vereinbarung der Südtiroler Einzugsdienste AG einen Mindestanteil von Dienstleistungen und Tätigkeiten übertragen.

Gleichzeitig wird die Mitgliedskörperschaft angemessene Änderungen und Ergänzungen ihrer internen Regelung, die Einzüge ihrer Steuer- und Vermögenseinnahmen betreffend, vornehmen.

Funktionell-strategische Planung

Schema Funktionell strategische Planung

Vereinbarung für die Governance

Vereinbarung für die Governance

 

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Gesellschaft

Südtiroler Einzugsdienste AG
St.Nr/MwSt.Nr. 02805390214
V.W.V. Nr. 207128
Eingezahltes Gesellschaftskapital Euro 600.000,00
Aktiengesellschaft, die der Leitungs- und Koordinierungstätigkeit der Autonomen Provinz Bozen unterliegt

Kontakte

Schalterdienst: Schlachthofstrasse 53/B - 39100 Bozen

Rechtssitz: J.-Mayr-Nusser-Straße 62/D - 39100 Bozen

Tel. +39 0471 316400
E-Mail: info@suedtirolereinzugsdienste.it