Landesumschreibungssteuer

Die Landesumschreibungssteuer ist für Umschreibungen, Eintragungen und Anmerkungen, welche ein Fahrzeug betreffen, beim Öffentlichen Autoregisteramt (PRA) zu entrichten.
Die Landesumschreibungssteuer muss, entweder vom Käufer des Fahrzeugs oder von jenem Rechtssubjekt in dessen Interesse die Umschreibung, Eintragung oder Anmerkung erfolgt, entrichtet werden. Für Handlungen ohne vermögensrechtlichen Inhalt ist keine Landesumschreibungssteuer geschuldet.
Das Ausmaß der Landesumschreibungssteuer wurde mit Dekret des Finanzministerium 1998 festgelegt (Dekret Nr. 435/98)
Den Provinzen steht es frei, das Ausmaß der Steuer bis zu maximal 30% zu erhöhen.

Die Provinz Bozen wendet bis heute das im Dekret vorgesehene Mindestausmaß der Steuer an.

Tarife
Typ und Leistung der Fahrzeuge Betrag in Euro
1 a) Kraftrad mit Beiwagen und landwirtschaftliche Traktoren 151,00 €
b) Kraftfahrzeuge und Personenkraftwagen bis 53 kW, oder Autobusse und Sattelzugmaschinen bis 110 kW 151,00 €
c) Kraftfahrzeuge und Personenkraftwagen über 53 kW 3,51 €
pro kW
d) Autobusse und Sattelzugmaschinen über 110 kW 1,76 €
pro kW
e) Kraftfahrzeug für die Güterbeförderung:
bis 7 dz 199,00 €
von über 7 bis 15 dz 290,00 €
von über 15 bis 30 dz 326,00 €
von über 30 bis 45 dz 381,00 €
von über 45 bis 60 dz 453,00 €
von über 60 bis 80 dz 520,00 €
von über 80 dz 647,00 €
f) Anhänger für die Güterbeförderung:
bis 20 dz 266,00 €
von über 20 bis 50 dz 356,00 €
von über 50 dz 453,00€
g) Anhänger für die Personenbeförderung:
bis 15 Plätze 230,00 €
mit 16 bis 25 Plätze 254,00 €
mit 26 bis 40 Plätze 302,00 €
mit über 40 Plätze 363,00 €
2 Mehrwertsteuerpflichtige Akten 151,00 €
3 Formalitäten bezüglich Akten, mit denen Grundpfandrechte mit einem Mindestbetrag von Euro 151,00 begründet, geändert oder gelöscht werden 1,46%
4 Formalitäten bezüglich Akten, die sich von jenen, die anderswo angeführt sind unterscheiden, die zum Gegenstand vermögensrechtliche Leistungen mit einem Mindestbetrag von Euro 151,00 haben 7,80%
5 Formalitäten bezüglich auf Akten gemäß Nummer 4 der Tariftabelle,
die keinen vermögensrechtlichen Inhalt haben 151,00 €
Kraftfahrzeuge von besonderem historischen Interesse 52,00 €
Krafträder von besonderem historischen Interesse 26,00 €

Auf- und Abrundungen
Der Gesamtbetrag der Steuer muss auf die nächste Euro-Einheit auf- bzw. abgerundet werden; ist die Dezimalfraktion höher als neunundvierzig Cent, ist der Betrag aufzurunden, im gegenteiligen Fall, ist der Betrag auf die nächste Euro-Einheit abzurunden.

Das Öffentliche Autoregisteramt (PRA), welches vom Italienischen Automobilclub (ACI) verwaltet wird, ist das für die Eigentumsregistrierung der Fahrzeuge zuständige Amt. Das PRA ist folglich jene Einrichtung, an welche sich die Bürger für Eintragungen oder Umschreibungen sämtlicher vermögensrechtlicher Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Fahrzeuglebensdauer stehen (Ersteintragung, Eigentumsübertragung, Besitzverlust, Export, usw.), wenden müssen.

Das für die Provinz Bozen zuständige Öffentliche Autoregisteramt (PRA) befindet sich in Bozen, in der Alten Mendelstraße 19/A

Tel. 0471 446111
Fax 0471 - 280308
Webseite: www.up.aci.it/bozen

Zusätzlich zum Öffentlichen Autoregisteramt (PRA) können die PRA - Formalitäten auch beim Kraftfahrzeugamt des Landes in Bozen, Rittnerbahnstraße 12 , abgewickelt werden.
Webseite: www.provinz.bz.it/mobilitaet/default.asp

Es ist außerdem möglich, alle Auto-Formalitäten bei folgenden ACI–Geschäftsstellen und Agenturen für Autoangelegenheiten zu erledigen:

ACI-Außenstellen:

  • Zweigstelle ACI di Bolzano (Aciservice), Italienallee 19/A - 39100 Bozen - Tel. 0471 280003 / 261047
  • Agentur Falchetto KG, Kleiner Graben 2 - 39042 Brixen - Tel. 0472 833792
  • Agentur Pericles OHG, Marktplatz 19 - 39043 Klausen - Tel. 0472 847447
  • Agentur AC Infortec KG, Franz-Bonatti-Platz 4/1 - 39044 Neumarkt - Tel. 0471 820040

Agenturen für Autoangelegenheiten:

Kosten der Formalitäten

Es werden die gesetzlich festgelegten Kosten für die Antragsabwicklung fällig: die Landesumschreibungssteuer, die ACI zustehenden Bezüge, die Stempelsteuer und die Bearbeitungskosten des Kraftfahrzeugamtes des Landes; wendet man sich an eine Außenstelle des Automobilclubs oder eine Agentur für Autoangelegenheiten, muss man zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Kosten, auch mit den Bearbeitungskosten nach Tarifen der freien Marktwirtschaft für den geleisteten Dienst rechnen.

Wann müssen Sie bezahlen?

Die Steuer wird jeweils bei der Abwicklung der Formalitäten für das jeweilige Fahrzeug bezahlt.

Steuerbefreiungen und Ermäßigungen

  • Für Menschen mit Behinderung sind besondere Steuerbefreiungen vorgesehen.
  • Wird ein Fahrzeug von einem privaten Halter an einen Autokonzessionär oder Gebrauchtwagenhändler verkauft, tritt die sogenannte “minivoltura” in Kraft und es ist keine Landesumschreibungssteuer fällig.
  • Für die Anfragen für Motorräder wird, außer für über zwanzig Jahre alte Fahrzeuge, keine Landesumschreibungssteuer erhoben.
  • Für über zwanzig Jahre alte Personenkraftwagen und Krafträder wird eine reduzierte Landesumschreibungssteuer erhoben: 52,00 € für die Ersten und 26,00 € für die Zweiten.

Rückerstattung

Für Landesumschreibungssteuerbeträge die ungeschuldet entrichtet wurden, können Sie, innerhalb von einem Dreijahreszeitraum, auf eigens dafür vorgesehenen Formularen einen Rückerstattungsantrag stellen.

Neuerungen

Die Autonome Provinz Bozen hat die Landesumschreibungssteuer für die MwSt.-pflichtigen Akten beibehalten: sofern der Käufer die MwSt. auf den Fahrzeugpreis bezahlen muss, muss der Betrag von 151,00 Euro entrichtet werden.

 

 

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    Die Landesumschreibungssteuer ist für Umschreibungen, Eintragungen und Anmerkungen, welche ein Fahrzeug betreffen, beim Öffentlichen Autoregisteramt (PRA) zu entrichten.

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Infos und Kontakte

Öffentliches Autoregisteramt (PRA):
Alte Mendelstraße 19/A
39100 Bozen (BZ)

Abteilung Mobilität der Autonomen Provinz Bozen
Rittner Straße 12
39100 Bozen (BZ)

Südtiroler Einzugsdienste AG
J.-Mayr-Nusser-Straße 62/D
39100 Bozen (BZ)

Handbuch für Autoangelegenheiten des Automobile Club d’Italia (nur in italienischer Sprache verfügbar): www.aci.it/i-servizi/guide-utili/guida-pratiche-auto.html

Gesellschaft

Südtiroler Einzugsdienste AG
St.Nr/MwSt.Nr. 02805390214
V.W.V. Nr. 207128
Eingezahltes Gesellschaftskapital Euro 600.000,00
Aktiengesellschaft, die der Leitungs- und Koordinierungstätigkeit der Autonomen Provinz Bozen unterliegt

Kontakte

Schalterdienst: Schlachthofstrasse 53/B - 39100 Bozen

Rechtssitz: J.-Mayr-Nusser-Straße 62/D - 39100 Bozen

Tel. +39 0471 316400
E-Mail: info@suedtirolereinzugsdienste.it